BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

Classiche Rentals
Ist eine Marke der Scuderia Classiche GmbH, die auch den Fuhrpark verwaltet und unterhält.

Mietvertragsabschluss
Schritt 1
Der Kunde sendet eine unverbindliche Vorbuchungsanfrage, die über das Webportal von Classiche Rentals oder per E-Mail generiert wird.

Schritt 2
Die Scuderia Classiche GmbH bearbeitet die Anfrage und sendet eine Vorbuchungsbestätigung und Zahlungsaufforderung an den Kunden.

Schritt 3
Sobald der Betrag bei der Scuderia Classiche GmbH eingegangen ist (Kreditkarte oder Banküberweisung), wird eine endgültige Buchungsbestätigung an den Kunden gesendet. Diese Bestätigung ist der Vertrag.

Zusätzlich wird am Tag der Fahrzeugübergabe eine Kaution von 2000,- CHF erhoben, entweder per Kreditkarte oder in bar. Falls keine Schäden auftreten, kein Treibstoff benötigt wird oder keine Gebühren für die verspätete Rückgabe anfallen, wird diese Kaution kurz nach der Rückgabe des Fahrzeugs wieder freigegeben. Alternativ werden die Strafbeträge automatisch von der Kaution abgezogen.

Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Scuderia Classiche GmbH behält sich das Recht vor, im Falle von höherer Gewalt vom Vertrag zurückzutreten.


Vertragsstornierung
Bis zu 14 Kalendertage vor dem ersten Miettag ist die Stornierung kostenfrei.
Bei einer Stornierung von weniger als 14 Tagen und bis zu 2 Tagen vor Mietbeginn werden 50% der gesamten Mietkosten berechnet.
Bei Stornierungen ab 2 Tagen vor Mietbeginn werden 100% berechnet.
Bei Nichtantritt der Fahrt, ohne vorher akzeptierte Stornierung, werden die vollen Mietkosten in Rechnung gestellt.

Umbuchungen, nach Verfügbarkeit, sind kostenlos.

Stornierungen müssen per E-Mail erfolgen: rentals@scuderiaclassiche.com

Bei Nichtvorlage eines originalen und gültigen Führerscheins, der geforderten Kautionssumme oder bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei Mietbeginn, erfolgt eine Anullierung zu vollen Kosten.

Versicherungsschutz
Alle Fahrzeuge sind gegen Haftpflicht- und Vollkaskoschäden versichert. Dies schließt mechanische Schäden ein, mit Ausnahme von Schäden, die durch Überhitzung des Motors, unsachgemäßen oder falschen Gebrauch verursacht werden. Die Versicherungsselbstbeteiligung beträgt 2000,- CHF. Wird die Kaution von 2000,- CHF bei Mietbeginn nicht hinterlegt, wird der Vertrag storniert.

Führerschein, Mindestalter und Kaution
Der/die Fahrer müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, dieser muss bei der Fahrzeugübergabe im Original vorgelegt werden. Die Nichtvorlage des Original-Führerscheins führt zur Stornierung des Vertrages.
Das Mindestalter für die Anmietung und das Fahren eines Fahrzeugs der Scuderia Classiche GmbH beträgt 25 Jahre.

Fahrzeugübergabe und Rückgabe
Das Fahrzeug wird dem Kunden in einem betriebssicheren und sauberen Zustand mit vollem Kraftstofftank ausgehändigt. Die Rückgabe des Fahrzeugs muss an dem bei der Buchung vereinbarten Ort und Zeitpunkt erfolgen. Sofern nicht die Option „ohne tanken“ gebucht wurde, muss der Tank bei Rückgabe voll sein.
Eine eventuelle Betankung durch die Scuderia Classiche GmbH wird pauschal mit 20.– CHF zzgl. Kraftstoff berechnet.

Das Fahrzeug muss voll funktionsfähig und einigermaßen sauber zurückgegeben werden. Eventuelle Schäden müssen spätestens bei der Rückgabe gemeldet werden.

Bei verspäteter Rückgabe wird ein zusätzlicher Miettag pro Verzugstag berechnet. Kosten durch den Ausfall von Folgemieten werden dem Fahrer bei verspäteter Rückgabe ebenfalls in Rechnung gestellt.

Verhaltenskodex
Der Mieter ist für das Fahrzeug vom Zeitpunkt der Abholung bis zur Rückgabe verantwortlich. Das Fahrzeug ist mit großer Sorgfalt zu fahren, insbesondere sind die spezifischen Fahrzeugbeschreibungen zu beachten. Bei Auftreten von blinkenden Warnleuchten, hoher Wassertemperatur oder niedriger Öldruckanzeige ist das Fahrzeug sofort an einem sicheren Ort zu stoppen und Classiche Rentals zu kontaktieren.
Bei Fahrten von mehr als 500 Kilometern sind regelmäßige Kontrollen des Öl- und Wasserstandes sowie des Reifendrucks erforderlich. Der Fahrer muss alle Verkehrsregeln beachten und sich sorgfältig über die Verkehrsregeln der Länder informieren, die er mit dem Fahrzeug durchfährt.

Maut, Parken, Bußgelder

Alle Kosten, die durch unbezahlte Maut, Parken, Bußgelder und andere Ursachen entstehen, werden dem Mieter in voller Höhe inklusive einer Verwaltungsgebühr von 200,- CHF in Rechnung gestellt.

Im Falle von Mängeln
Der Mieter hat Mängel, die er nicht selbst beheben kann, unverzüglich der Scuderia Classiche GmbH mitzuteilen und die Anweisungen zur Mängelbeseitigung zu befolgen. Für Aufwendungen im Zusammenhang mit Mängeln (z.B. Motoröl, Ersatzteile, Reparaturkosten) ist vorab eine Kostenfreigabe der Scuderia Classiche GmbH erforderlich. Die im Rahmen einer Kostenzusage entstandenen Aufwendungen werden dem Mieter bei Rückgabe der Mietsache gegen Vorlage der entsprechenden Belege erstattet. Vom Mieter durchgeführte Reparaturen sind nur in Absprache mit der Scuderia Classiche GmbH zulässig.

Verbotene Verwendungen
Es ist verboten:

      1. an Motorsportveranstaltungen, Gleichmäßigkeitsrallyes, Track Days,

          Fahrzeugtests, Lernfahrten, Schleuderkursen, Fahrkursen, Fahrten auf Schnee und

          Eis oder anderen risikoreichen Anlässen teilzunehmen (es sei denn, es liegt eine

          schriftliche Genehmigung der Scuderia Classiche GmbH vor)   

      2. automatische Autowaschanlagen zu benutzen

      3. Güter oder Personen gegen Entgelt oder Untervermietung zu transportieren

      4. ein anderes Fahrzeug zu ziehen, abzuschleppen oder anderweitig zu bewegen

     5. in überladenem Zustand zu fahren, d.h. mit mehr von Personen oder einer höheren

         Nutzlast, als die im Fahrzeugschein angegebenen Werte.

     6. brennbare, explosive, giftige oder gefährliche Stoffe zu befördern
     7. das Fahrzeug für illegale Aktivitäten oder Schmuggel zu benutzen

Haustiere / Rauchen
Kleine Tiere sind erlaubt, müssen aber in einer transportablen Tragetasche/einem transportablen Käfig gehalten werden.
Mittelgroße bis große Tiere sind nicht erlaubt.
Das Rauchen (jeglicher Art) ist in den Fahrzeugen strengstens verboten.
Bei Nichteinhaltung und Folgeschäden fallen Reparaturkosten an, die nicht von der Versicherung abgedeckt werden.

Ausnahmen von Beschränkungen
Alle möglichen Ausnahmen von dieser Nutzungsverordnung bedürfen der Genehmigung durch die Geschäftsführung der Scuderia Classiche.

Die Nutzung des Fahrzeugs ist in folgenden Ländern erlaubt:
Schweiz, Italien, Deutschland, Liechtenstein, Österreich, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg.
Die Nutzung des Fahrzeugs in anderen als den oben genannten Ländern muss im Detail mit der Scuderia Classiche GmbH geklärt werden.

Ersatzfahrzeug
Änderungen im Fuhrpark sind jederzeit möglich. Wir werden versuchen, bestehende Buchungen so weit wie möglich zu berücksichtigen. Die Mietbedingungen können von der Scuderia Classiche GmbH jederzeit angepasst werden.
Steht einem Kunden das reservierte Fahrzeug bei Vertragsbeginn nicht zur ordnungsgemäßen Nutzung zur Verfügung (z.B. durch verspätete Rückgabe des Fahrzeugs, Panne, Unfall, etc.), wird der Mietpreis zurückerstattet. Auf Wunsch kann auch ein anderes Fahrzeug zur Verfügung gestellt werden, vorbehaltlich der Möglichkeit und Verfügbarkeit. Entscheidet sich der Kunde für ein Fahrzeug einer niedrigeren Kategorie, wird der Mietpreis entsprechend reduziert. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Haftung des Mieters

Der Vermieter haftet nicht für Mängel, die bei normalem Gebrauch auftreten.

Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden, die der Scuderia Classiche GmbH durch rechtswidrige, vertragswidrige oder fahrlässige Handlungen des Mieters oder seines Assistenten entstehen, insbesondere für alle von ihm zu vertretenden Mängel oder Schäden an der Mietsache für welche er verantwortlich ist.

Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschliesslich Schäden durch Betankung mit falschem Kraftstoff, Nichtbeachtung der Maximalhöhen für Garageneinfahrten.  Schäden durch unsachgemässen Umgang mit dem Fahrzeuginnenraum (insbesondere Zigarettenlöcher, Risse und Flecken an Polstern und Fussmatten), Fahren abseits der Strasse und allgemein unsachgemässen Umgang (insbesondere Schäden am Unterboden sowie Lenkung, Getriebe, Aufhängung sowie Schäden an Achsteilen,Einstiegleiste, Ölwanne, Rohren, Auspuffanlage, Abschirmblechen und Abdeckungen), mechanische Schäden an Kupplung, Getriebe, Aufhängung, usw., unsachgemässe Handhabung des Schiebedachs (insbesondere das Nichtschliessen des Schiebedachs bei Regen, Wind etc.)  

Der Umfang der Haftung umfasst die Reparaturkosten bzw. den Wieder-

beschaffungswert des Fahrzeugs bei Totalschaden sowie weitere Schäden wie

z.B. Abschleppkosten, Kosten eines Sachverständigengutachtens, Wertminderung

der Mietsache, Mietausfall, Anwaltskosten, Verwaltungskosten.

Wenn im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs Bußgelder oder Strafen entstehen, für die die Scuderia Classiche GmbH haftet, hat der Mieter den entsprechenden Betrag zuzüglich Verwaltungsgebühren zu erstatten. Bußgelder und Strafen, die durch Verschulden der Scuderia Classiche GmbH entstehen, sind ausgeschlossen.

Der Mieter ermächtigt die Scuderia Classiche GmbH bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung im In- und Ausland, die Vertragsdaten an alle behördlichen Stellen im In- und Ausland herauszugeben.
Die Haftungsbefreiung gilt nicht für Schäden, die bei Benutzung des Fahrzeugs durch einen unberechtigten Fahrer oder zu einem verbotenen Zweck, bei Fahrerflucht durch den Mieter und bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung von Schäden nach SVG, insbesondere durch Übermüdung, alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit und Schäden durch die Ladung entstehen. Eine Haftungsfreistellung des Mieters durch den Vermieter ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

Haftung der Scuderia Classiche GmbH
Die Scuderia Classiche GmbH haftet für Schäden des Mieters, die durch einen Mangel des Fahrzeugs verursacht werden, gemäß Art. 259a und 259e des Schweizerischen Obligationenrechts, sofern die Haftung nicht durch eine individuelle Vereinbarung anders geregelt ist. Im Übrigen ist jede vertragliche und außervertragliche Haftung der Scuderia Classiche GmbH gegenüber dem Mieter und anderen aus dem Vertrag Berechtigten ausgeschlossen, es sei denn, die Scuderia Classiche GmbH hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Scuderia Classiche GmbH haftet nicht für Schäden, die durch ihre Hilfskräfte verursacht werden.

Verhalten bei Pannen, Unfall und besonderen Ereignissen
Bei Vorfällen wie Unfällen, Diebstahl, Verlust, Feuer und sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich die Polizei zu verständigen und einen Polizeibericht erstellen zu lassen. Dies gilt auch für selbstverschuldete Unfälle ohne Beteiligung Dritter.
Gleichzeitig ist ebenfalls die Scuderia Cassiche GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.

Der Mieter hat unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht mit einer Skizze zu erstellen. Im Falle eines Unfalls muss der Bericht insbesondere die Namen und Anschriften der beteiligten Personen und eventueller Zeugen sowie die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Hierfür ist das europäische Unfallberichtsformular zu verwenden, das in jeder Fahrzeugmappe zu finden ist. Im Falle eines Diebstahls sind die Fahrzeugschlüssel, ein Bericht über die Umstände des Diebstahls und der Polizeibericht innerhalb von 24 Stunden an die Scuderia Classiche GmbH zu senden. Der Mieter muss der Scuderia Classiche GmbH vollständigen Zugang zu den Akten gewähren.

Wenn eines der Anzeigesysteme des Fahrzeugs eine hohe Temperatur (Wasser und/oder Öl) oder einen niedrigen Öldruck anzeigt oder eine Warnleuchte aufleuchtet, muss das Fahrzeug sofort und sicher angehalten und die Scuderia Classiche GmbH für weitere Anweisungen kontaktiert werden.

Datenschutzklausel
Alle Fahrzeuge der Scuderia Classiche GmbH sind mit einem GPS-Tracking-System ausgestattet. Die erfassten Informationen (Geschwindigkeit, Position) können im Falle von Verkehrsverstößen, Diebstahl oder anderen sicherheitsrelevanten Angelegenheiten verwendet werden. Die Kundendaten werden ausschließlich für und von der Scuderia Classiche GmbH verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies wird von der Polizei und den zuständigen Behörden verlangt.

Rettungsklausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder der Inhalt einer in diesen Vertrag einbezogenen Anlage unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

Schlussbestimmungen
Die Scuderia Classiche GmbH ist berechtigt, diese AGB’s, sowie die Tarife und Gebühren und alle anderen allgemein gültigen Bestimmungen der Scuderia Classiche GmbH jederzeit einseitig zu ändern.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Lugano.